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Mai 2011 Sondersammlungen

hochverbotener weis One erlaubnus vnderschidliche sachen getruckht

 


 

Mit dem Ankauf einer Buchdruckerei und der Belehnung des aus Langenargen am Bodensee stammenden Bartholomäus Schnell d. Älteren (um 1580 - 1649) mit der Druckwerkstatt brachte Graf Kaspar im Jahre 1616 den Buchdruck nach Hohenems.

Wesentlichstes Ziel war es, die propagandistische Wirkung dieser Technik bestmöglich für die eigenen politischen Ambitionen auszunutzen, wie der Graf in seinem ersten Auftragswerk, der so genannten „Emser Chronik”, eindrücklich manifestierte.
Auf der anderen Seite war sich Graf Kaspar der Gefahren, die die rasche Verbreitung von Information in sich barg, durchaus bewusst, weshalb er seinem Drucker ausdrücklich befahl, nichts zu setzen oder zu drucken, das ihm nicht vorher zum revidieren vorgezeigt worden sei.
Dennoch fing sich Schnell bereits Ende 1619 erste Probleme mit der Pressezensur ein. 1618 waren die in Graubünden zwischen der französisch-venezianischen und der spanischen-österreichischen Partei tobenden Gegensätze durch eine anonym erschienene Schrift mit dem Titel Grawpündtnerische Handlungen des MDCXVIII. Jahrs zusätzlich angeheizt worden. Ein Strafgericht in Davos forderte am 18. Dezember 1619 Graf Kaspar von Hohenems auf, den Drucker dieser und anderer Schmachschriften zu bestrafen. Der Graf stellte sich jedoch vor seinen Drucker. Dieser habe die Apologie des Pompejus Planta nicht gedruckt, ja er habe dem Buchdrucker bei Leib- und Lebensstrafe verboten, wider seine Nachbarn gerichtete Schriften ohne seine Bewilligung zu drucken.
Ob Schnell das Buch gedruckt hat oder nicht, muss letztlich offen bleiben, auch wenn die für diesen Druck verwendeten Zierelemente und Lettern auch in anderen Arbeiten Schnells auftauchen. Da aber sein Versprechen, nichts ohne Bewilligung der Amtleute zu drucken, nicht nur einmal mit seinem Erwerbsinn in Zwiespalt geriet, ist durchaus davon auszugehen, dass diese kürzlich erworbene Rechtfertigungsschrift aus der Emser Offizin stammt.

Von dieser Verteidigungsschrift können mehrere unterschiedliche Ausgaben nachgewiesen werden. Hier eine ebenfalls anonym erschienene Ausgabe aus dem Jahre 1619, die im Auftrag des Strafgerichtes vom Präsidenten Johann Biäsch a Porta von Davos in Zusammenarbeit mit Johann Peter Guler verfasst worden sein soll.
 

 

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